Wohnbaulandförderung
Die Stadt Hardegsen gewährt als freiwillige Familienförderung beim Erwerb eines Baugrundstückes in der Stadt Hardegsen zur Errichtung eines Wohnhausneubaus zur Eigennutzung einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.500 €. Diese Regelung gilt auch beim Immobilienerwerb zur eigenen Wohnnutzung.
Ein Anspruch auf die Förderung besteht nur im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel.
Die Voraussetzungen sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Familienbauland- und Wohnungsförderung.
Richtlinie zur Familienbauland- und Wohnungsförderung