Wildschäden


Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Britta Scholz | 05505 / 503-37 | ![]() |
![]() |
Wolfgang Just | 05505 / 05505/503-30 | ![]() |
![]() |
Ein Wildschaden muss bei landwirtschaftlichen Grundstücken innerhalb einer Woche nach Kenntnis des Schades bei der Stadtverwaltung, auf deren Markung das geschädigte Grundstück liegt, schriftlich oder zur Niederschrift angemeldet werden. Bei rechtzeitiger Schadensmeldung setzt die Stadt einen Ortstermin an, bei dem der Schaden ermittelt wird und bei dem die Stadtverwaltung auf eine gütliche Einigung hinwirken soll. Vorweg entscheidend ist sicherlich, dass sowohl Jäger als auch Landwirte nach einer einvernehmlichen Lösung suchen und Konfrontationen vermeiden. Ein Wildschadenschätzer wird bei diesem Termin nur hinzugezogen, wenn ein Beteiligter dies verlangt oder die Aussicht auf eine gütliche Einigung fehlt.