Logo

Samstag, 14.12.2019
Suche · Sitemap

Flashticker

Logo2

Menu

  • Home
  • Stadt Hardegsen
  • Bürgermeister
  • Leitbild für Hardegsen
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Europawahl am 26.05.2019
  • Einwohnerbefragung zum Thema Straßenausbaubeiträge
  • 1. Südniedersächsischer Burgentag am 20.09.-22.09.2019
  • Aktuelles
  • Virtuelles Rathaus
    • Mitarbeiter/innen
    • Verwaltungsstruktur
    • Was erledige ich wo?
    • Formulare
    • Ortsrecht
    • Stadtrat
    • Auschüsse des Rates der Stadt
         Hardegsen
    • Familien- und
         Generationen-beauftragte
    • Ortsräte
    • Gleichstellungsbeauftragte
    • Beauftragter für Menschen mit
         Behinderungen
    • Sitzungskalender
  • Runder Tisch "Flüchtlingsbegleitung"
  • Seniorenarbeit
  • Familien- und Generationenbeauftragte
  • Jugendpflege
  • Betreuungsangebote
  • Bildergalerien
  • Kultur & Bildung
  • Marktplatz
  • Bauen & Wohnen
  • Freizeit & Tourismus
  • Stadtwerke Hardegsen
  • Mitgliederbereich
  • Gästebuch
  • Kontakt
  • Linkkatalog
  • Datenschutz
  • Impressum


Aktuelles

Abrennen von Silvesterfeuerwerk
Mitteilung des Bürgerbüros Hardegsen
Ausschreibung: Verkauf des Grundstücks "Stecklersbeeke 50/52"
Alle Artikel dieser Kategorie

Hardegser Wochenmarkt

weitere Informationen
Immer freitags von 14 - 18 Uhr im Bürgerpark / in der Schmiedewiese.
weitere Informationen

Kultur-Initiative Hardegsen e.V.

Kultur-Initiative Hardegsen e.V.

Freizeittipps mit Bus & Bahn -VSN-Touren.de-

Freizeittipps mit Bus & Bahn -VSN-Touren.de-

Regionalmanagement Harzweserland

Regionalmanagement Harzweserland

Stichwortsuche



Schnelleres Internet in Hardegsen

Schnelleres Internet in Hardegsen

KiTa-Portal der Stadt Hardegsen

KiTa-Portal
KiTa-Portal


Briefwahl

Details
Bürgerbüro
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Ina Lenz 05505 / 503-35 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Sandra Oppermann 05505 / 503-38 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wann und wie kann ich Briefwahl beantragen?
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn er


  • sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält;


  • aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, körperlichen Gebrechens den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann;



  • seine Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt hat und nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirkes eingetragen worden ist.


Zur Beantragung der Wahlunterlagen muss die auf der Rückseite ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte vorgelegt werden.

Wichtig:
Briefwahlunterlagen dürfen grundsätzlich nur dem Wahlberechtigten selbst ausgehändigt/zugestellt werden. Wer für jemand anderen Briefwahl beantragen will, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Die Vollmacht kann formlos ausgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wahlbenachrichtigungskarte
Druckversion anzeigen


Zum Anfang der Seite
2019 CITYWERK