Briefwahl


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Ina Lenz | 05505 / 503-35 | ![]() |
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Sandra Oppermann | 05505 / 503-38 | ![]() |
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Wann und wie kann ich Briefwahl beantragen?
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn er
- sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält;
- aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, körperlichen Gebrechens den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann;
- seine Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt hat und nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirkes eingetragen worden ist.
Zur Beantragung der Wahlunterlagen muss die auf der Rückseite ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte vorgelegt werden.
Wichtig:
Briefwahlunterlagen dürfen grundsätzlich nur dem Wahlberechtigten selbst ausgehändigt/zugestellt werden. Wer für jemand anderen Briefwahl beantragen will, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Die Vollmacht kann formlos ausgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wahlbenachrichtigungskarte