

Spezielle Regelungen gelten ab Sonntag auch für den Bereich der Schulen und der Kindertagesstätten. So ist der Schulbesuch bis zum Ablauf des 31. Januar 2021 grundsätzlich untersagt. Für bestimmte Abschlussjahrgänge und im Grundschulbereich gelten aber spezielle Regelungen zum Wechselunterricht. Auch für das sogenannte Distanzlernen gibt es spezielle Regelungen. Detaillierte Informationen gibt es dazu auf der Seite des Nieders. Kultusministeriums.
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Information an die Erziehungsbrechtigten der Kindergarten- und Krippenkinder in den städtischen Kindertagesstätten Gladebeck und Hettensen
Betreff: Temperaturmessen bei Übergabe in der Kindertagesstätte
Elternbrief Nr. 03 an die Erziehungsberechtigten der Kinder in den Kindertagesstätten Hettensen und Gladebeck
Betreff: Eingeschränkter Regelbetrieb, Neuregelungen ab 22.06.2020
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Elternbrief Nr. 02 an die Erziehungsberechtigten der Kinder in den Kindertagesstätten Hettensen und Gladebeck
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Schülerbeförderung im Landkreis Northeim
Fahrkosten für Elterntaxis werden in bestimmten Fällen vorübergehend erstattet
Northeim (lpd). Die Schülerbeförderung im Landkreis Northeim wird grundsätzlich im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs, also mit Linienbussen und Zügen, sichergestellt. Wenn am kommenden Montag auch die Viertklässler wieder in die Schulen müssen, steigt vor dem Hintergrund der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln, die Herausforderung für den Schülertransport mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Busunternehmen sind zwar vorbereitet, jede Schülerin und jeder Schüler der aktuell nicht befördert werden muss, entspannt aber die Situation in den Bussen. Eltern, die ihre Kinder selber zur Schule fahren, können daher vorübergehend eine Erstattung ihrer Fahrkosten erhalten. Das gilt für alle Eltern von Kindern, die bereits jetzt den Anspruch auf eine Sammelschülerzeitkarte haben. Nach der aktuell geltenden Schülerbeförderungssatzung gibt es pro Schultag 0,20 Euro je Kilometer für eine Hin- und eine Rückfahrt. Gelten soll die Regelung zunächst für den Rest des aktuellen Schuljahres. Für die Antragstellung wird es demnächst einen Vordruck geben, der über die Internetseite des Landkreises Northeim abrufbar sein wird.
„Zur Vermeidung von Verkehrsproblemen bitte ich die Eltern, nur kurz für das Aussteigen zu stoppen und auf langwierige Abschiedsrituale zu verzichten“, so Landrätin Astrid Klinkert-Kittel mit Blick auf die Verkehrssituation vor den Schulen. Auch sollten die Eltern erhöhte Vorsicht walten lassen und Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer nehmen.
Ansprechpartner (Kontakt für Eltern) in der Kreisverwaltung sind Kathrin Ben Saad (05551 7083649) oder Michael Klindt (05551 708362). Nach Möglichkeit sollte die Kontaktaufnahme aber über die E-Mail-Adresse schuelerbefoerderung@landkreis-northeim.de erfolgen.
Landkreis Northeim
R 1 Kreistagsbüro und Öffentlichkeitsarbeit
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Medenheimer Straße 6/8 | 37154 Northeim
Tel.: 05551 708374
Fax: 05551 7089104
E-Mail: dniemeyer@landkreis-northeim.de
presse@landkreis-northeim.de
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Elternbrief der Stadt Hardegsen an die Erziehungsberechtigten der Kinder der Kindertagesstätten Gladebeck und Hettensen
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Liebe Eltern,
wenn Sie für Ihre Kinder zwingend einen Platz in einer Notbetreuungsgruppe der Kindertagesstätten der Stadt Hardegsen benötigen, füllen Sie bitte den nachstehenden Antrag aus und reichen ihn bitte mit der vom jeweiligen Arbeitgeber ausgefüllten Arbeitgeberbescheinigung für einen Platz in den Kindertagesstätten in Hettensen und Gladebeck bei der Stadt Hardegsen und für die anderen Kindertagesstätten im Stadtgebiet von Hardegsen bei der jeweiligen Einrichtung ein.
Die Anträge werden dann geprüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen kann Ihnen ein Platz in einer Notbetreuungsgruppe zugeteilt werden. Ein Rechtsanspruch auf einen Notbetreuungsplatz besteht jedoch nicht. Je nach Bedarf und vorhandenen Plätzen kann es auch zu einer Versagung eines Platzes kommen.
Die Stadt Hardegsen beabsichtigt, die Benutzungsgebühr für den Bereich der Kindertagesstätten für den monat April an die betreffenden Eltern zu erstatten.
Inwieweit auch für zukünftige Zeiträume eine Erstattung erfolgen kann, wird im Kreise der Kommunen im Landkreis Northeim noch abgesprochen.
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