Schiedsamt


Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts in ihrem Amt bestätigt. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen zu lösen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen, dadurch kleinere Meinungsver- schiedenheiten oder Streitigkeiten zu schlichten oder einen Kompromiss zu finden. Die außergerichtliche Schlichtung findet Anwendung bei Streitigkeiten wie z.B. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nachbarschaftsrecht und mehr.
Schiedspersonen der Stadt Hardegsen:
1. Schiedsperson
Frau Christiane Biskup
Tel. 05505 / 999973
E-Mail: chbiskup@gmx.de
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Stellvertretende Schiedsperson
Frau Angela Spangenberg
Tel.: 05503 / 999300
e-mail: [Spangenberg.angela@gmx.de]
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