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"Leineweber-Sechseck"

Leineweber Sechseck

DGH Hevensen/Wolbrechtshausen

 

Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete mit der Maßnahme:

„Dorfentwicklung“

Mit dieser Maßnahme wird die nachhaltige Entwicklung von Dörfern in ländlichen Gebieten unterstützt.

Mit der Maßnahme „Dorfentwicklung“ wird die nachhaltige Entwicklung von Dörfern in den ländlichen Gebieten unterstützt.

 

Es ist vorgesehen das DGH sowohl baulich zu sanieren, als auch funktional zu erweitern. Hierfür sind mehrere Bauabschnitte geplant, die jeweils in den folgenden Jahren in die Umsetzung gebracht werden sollen:

1. Bauabschnitt: Sanierung Fenster Ostseite & Neubau Musikbühne (2020)

2. Bauabschnitt: Anbau Dorfladen/Dorfcafé inkl. Erweiterung der sanitären Anlagen (2021)

3. Bauabschnitt: Sanierung und Ausbau des Kellergeschosses (2022)

1. Bauabschnitt

 

In diesem sollen die insgesamt 25 zweiteiligen Fenster an der Ostseite des Gebäudes ausgetauscht werden. Weiterhin soll die Fassade der Ostseite einen neuen Anstrich erhalten. Die Sanierung ist erforderlich, da die bestehenden Fenster aus dem Jahre 1953 stammen.

 

Im Hinterhof (ehemals Schulhof) des DGH`s befindet sich eine Außenmusikbühne, die an das Gebäude angebaut ist. Die Musikbühne wurde im Jahr 2005 in Eigenleistung von Musikvereinsmitgliedern errichtet. Die Überdachung besteht aus einem Metallgestell, das mit einer Zeltplane überdacht werden kann. Die „Beplanung“ der Aufbauteile sind altersbedingt stark abgenutzt und die Herrichtung per Hand sehr aufwändig und schwer. Die „neue“ Außenbühne soll durch einen Neubau mit fester Bühnenüberdachung ersetzt werden. Der Ersatzneubau ist an dieser Stelle notwendig, da die derzeitige Überdachung mit einer Zeltplane im Laufe der Jahre porös, teilweise unbrauchbar und reparaturbedürftig geworden ist. Weiterhin sind die Anforderungen für Auftritte größerer überregionaler Orchester nicht ausreichend, da die Bühnenmaße zum einen zu klein sind und zum anderen die Ausstattung der Bühne nicht mehr den Anforderungen der nötigen Bühnentechnik entspricht.

Erfreulicherweise ist am 28.05.2020 der Zuwendungsbescheid vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Zweigstelle Göttingen (ArL) für die Sanierung der Fenster auf der Ostseite des Dorfgemeinschaftshauses Hevensen-Wolbrechtshausen und der Neubau einer Musikbühne eingegangen. Dabei wurde dem Antrag mit einer Zuwendungssumme in Höhe von 162.783,13 € bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 258.385,93 € voll umfänglich entsprochen. Der Eigenanteil für die Stadt Hardegsen beträgt demnach lediglich 47.801,40 €. Die andere Hälfte trägt der Flecken Nörten-Hardenberg.

 

Verlinkung:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/eu_forderung_zur_entwicklung_im_landlichen_raum/eu-foerderung-in-niedersachsen-147111.html

 

Förderung und Unterstützung (0,76 MB)

 

Leineweber-Sechseck

 

 

Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete mit der Maßnahme:

„Dorfentwicklung“

 

Mit dieser Maßnahme wird die nachhaltige Entwicklung von Dörfern in ländlichen Gebieten unterstützt.

 

Mit der Maßnahme „Dorfentwicklung“ wird die nachhaltige Entwicklung von Dörfern in den ländlichen Gebieten unterstützt.

 

Die Ziele der Dorfentwicklungsmaßnahme in Form der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den Ortschaften Gladebeck, Hevensen und Lutterhausen sind die Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse durch LED-Lichttechnik

Behebung der Dunkelstellen zum Schutz der Fußgänger und Verkehrsteilnehmer durch Neuinstallation von Lichtpunkten

verbesserte Ausleuchtung von Straßen, Wegen und dörflichen Plätzen durch LED-Lichttechnik in der Nacht durchgängige, gedimmte Beleuchtung zum Schutz der Fußgänger und Verkehrsteilnehmer und Erhöhung des Sicherheitsempfindens der Bewohnerinnen und Bewohner, eine durchgängige Gestaltung der Ortschaften ein Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele durch Einsparung von > 80% Energie und CO2 (entspricht auch Einsparung von > 80% der Energiekosten) sowie Kosteneinsparung durch Reduzierung der Wartungskosten, da die LED Beleuchtung eine Lebensdauer von 100.000 Stunden aufweist Erfreulicherweise ist am 13.05.2020 der Zuwendungsbescheid vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Zweigstelle Göttingen (ArL) für die Erneuerung auf LED-Beleuchtung der Dorfregion „Leineweber Sechseck“ für die Ortschaften Gladebeck, Hevensen und Lutterhausen eingegangen. Dabei wurde dem Antrag mit einer Zuwendungssumme in Höhe von 96.167,71 € bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 152.647,16 € fast voll umfänglich entsprochen. Der Eigenanteil für die Stadt Hardegsen beträgt demnach lediglich 56.479,00 €.

 

Verlinkung: www.eler.niedersachsen.de

 

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/eu_forderung_zur_entwicklung_im_landlichen_raum/eu-foerderung-in-niedersachsen-147111.html

 

 

Leineweber Sechseck

Gladebeck - Lutterhausen - Lütgenrode - Wolbrechtshausen - Hevensen - Parensen

 

Mit dieser Maßnahme wird nachhaltige Entwicklung von Dörfern in ländlichen Gebieten unterstützt.

 

Europa für Niedersachsen (3,09 MB)

 

Förderer
Förderer

 

Kostenlose Beratung und Förderung von Maßnahmen der Dorfentwicklung 2018 - 2024

 

Was muss ich für eine Förderung tun?

Wo bekomme ich Antragsformulare?

Anworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie im anliegenden Flyer:

 

 

Flyer Kostenlose Beratung (422 KB)

 

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Amtliche Bekanntmachung:

 

Auslegung des Entwurfs des Dorfentwicklungsplanes für die Dorfregion "Leineweber Sechseck"

 

​ Bekanntmachung für die vorläufige Planfassung des Dorferneuerungsplanes Dorfregion Leineweber Sechseck [Zum Verschieben anwählen und ziehen] ​ (0,9 MB)

 

Vorläufige Planfassung (18,05 MB)

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Pressemitteilung vom Breekefest am 26.08.2018 in Gladebeck

 

 

Pressemitteilung vom Breekefest in Gladebeck am 26.08.2018 (431 KB)

 

Leineweber-Sechseck; Fördermittel für Hauseigentümer

 

Die Beantragung von Fördermittel aus dem Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen für Hauseigentümer der Ortschaften Gladebeck, Lutterhausen und Hevensen, Wolbrechtshausen, Lütgenrode und Parensen ist noch bis zum 15. September 2018 möglich. Nach bzw. im Zuge der Erstellung des Dorfentwicklungsplanes, unterstützt das Land Niedersachsen Initiativen von Kommunen, Vereinen oder privaten Personen zum Erhalt der Lebensfähigkeit der Ortschaften.

 

Private Eigentümer von Gebäuden können eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie z. B. Sanierungsmaßnahmen oder Umnutzungen alter landschaftstypischer oder ortsbildprägender Bausubstanz vornehmen.

Neben der Sanierung und Rekonstruktion der Altbausubstanz können auch moderne Gestaltungsansätze verfolgt werden. Dabei sollen Maßstäblichkeit, Materialverwendung und Farbgebung entsprechend dem Dorfentwicklungsplan beachtet werden.

 

Gefördert werden ortsbildprägende Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem.

 

  • Erhalt und Gestaltung von außen sichtbaren Maßnahmen (Fassade, Dach, Fenster etc.), und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen, wenn sie den Gestaltungsregeln entsprechen (siehe Dorfentwicklungsplan). Eingeschlossen ist die erstmalige Wärmedämmung.

 

  • Um-/Nachnutzung zu Wohn-, Arbeits-, Fremdenverkehrs-, Freizeitnutzungen, für öffentliche, gemeinschaftliche oder soziale Zwecke. Die Förderung kann auch Maßnahmen im Innenbereich des Gebäudes umfassen.

 

  • Gebäudeumnutzung.

 

  • Ersatz nicht sanierungsfähiger Bausubstanz durch Neubauten, die sich maßstäblich in das Umfeld einpassen.

 

  • Revitalisierung (Innenausbau) ungenutzter und leerstehender Bausubstanz zur Innenentwicklung.

 

  • Anpassung von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und Höfen an zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten.

 

  • Abbruch von Bausubstanz aus siedlungsstrukturellen oder entwicklungsplanerischen Gründen (Voraussetzung ist hier ein Folgenutzungskonzept).

 

  • Erhaltung, Gestaltung und Verbesserung von denkmalgeschützter Bausubstanz sowie historisch bedeutsamer Gartenanlagen und Kulturlandschaft.

 

Bei privaten Trägern oder Vereinen werden in der Regel 30 Prozent der Investitionssumme übernommen, wobei die Mindestinvestition bei 8.340 Euro liegt. Je nach Art des Vorhabens besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Fördersummen zu bewilligen. Bei gemeinnützigen Vereinen sind die Fördersätze höher. Außerdem können Eigenleistungen anerkannt werden.

 

Antragsformulare sind bei der Stadt Hardegsen sowie unter www.ml.niedersachsen.de erhältlich.

 

Für Fragen steht Sebastian Tränkner von der Göttinger Geschäftsstelle der Niedersächsischen Landesgesellschaft mbH zur Verfügung.

E-Mail: sebastian.traenkner@nlg.de

 

 

 

Kostenlose Beratung und Förderung von Maßnahmen an Gebäuden und Hofflächen

 

 

Informations-Flyer zur kostenlosen Beratung (358 KB)

 

 

Online-Beteiligung für das Leineweber Sechseck startet!

 

Pressemitteilung (80 KB)

 

Flyer (324 KB)

 

 

2. Arbeitskreis "Entwicklungsstrategie Dorfentwicklung im Leineweber Sechseck am 14.03.2018

 

Flyer 2. Arbeitskreis am 14.03.2018 (275 KB)

 

Dorfentwicklungsplanung (3,3 MB)

 

 

Pressemitteilung zum 14.03.2018 (16 KB)

 

 

 

Protokoll vom 2. Arbeitskreis am 14.03.2018 (0,53 MB)

 

Fotodokumentation (2,02 MB)

 

Projektsteckbrief (0,68 MB)

 

 

Steckbriefe-VIP (303 KB)

 

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Vorbereitungs- und Informationsphase mit Workshop; Protokoll vom 16.02. und 17.02.2018

 

 

Protokoll vom 17.02.2018 (0,97 MB)

 

 

Protokoll vom 16.02.2018 (396 KB)

 

 

Fotodokumentation 16./17.02.18 (4,72 MB)

 

 

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Am 23. Januar 2018 fand die Auftaktveranstaltung zur Dorfentwicklung Leineweber Sechseck in Hevensen statt.

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Protokoll der Auftaktveranstaltung

 

Protokoll der Auftaktveranstaltung (393 KB)

 

Präsentation  Bürgerversammlung zur Dorfentwicklung von der Auftaktveranstaltung

 

Präsentation zur Dorfentwicklung (0,78 MB)

 

Dorfentwicklungsplan

 

Dorfentwicklungsplan (3,26 MB)

 

Fotodokumentation der Arbeitsgruppen

 

Fotodokumentation der Arbeitsgruppen (2,02 MB)

 

 

Flyer (301 KB)

 

Pressemitteilung

 

Pressemitteilung von der Auftaktverstaltung (0,69 MB)

 

 

 


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