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Allgemeinverfügung Nr. 36 des Landkreises Northeim vom 28.12.2020
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Übernahme der Kindergartengebühren


Ein Zuschuss zu den Kosten des Kindertagesstättenbesuches soll den Besuch einer Tageseinrichtung auch bei finanziell schwierigen Lebensverhältnissen gewährleisten.
Die Höhe des Zuschusses ist einkommensabhängig. Um sich von der Gebührenpflicht freistellen zu lassen, wenden Sie sich zunächst bitte an den Landkreis Northeim -Fachbereich Kinder- Jugend und Soziales bei Frau Fischer.

Die Voraussetzungen für die Leistung sind, dass ein Antrag fristgemäß gestellt wird, der/die alleinsorgeberechtigte Antragstellerin bzw. Antragsteller einer Schul- oder ersten Berufsausbildung nachgeht oder eine erzieherische Notwendigkeit besteht oder das Sozialamt ein wirtschaftliches Interesse an der Leistungsgewährung hat. Antragsunterlagen:

- Antrag auf Übernahme der Kindergartengebühren / -entgelte (pdf-Formular, s. u.)
- Selbstauskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- Belege über sonstige Einkünfte (z. B. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Rente, Wohngeld etc.)
- Belege über die Höhe der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung (ohne Glasbruch)


Den Antrag auf Kostenübernahme finden Sie hier:


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