Alltagsbetreuung


Begleitung von geflüchteten Menschen in Hardegsen
Warum ist eine Begleitung von Flüchtlingen sinnvoll?
Allein die deutschen Antragsformulare zu bearbeiten sowie weitere Behördengänge ohne adäquate Sprachkenntnisse zu schaffen, ist nicht möglich. Das bestätigen alle Erfahrungen in der Flüchtlingsarbeit. Selbst der Sprache mächtige deutsche Bürger/-innen findet die zu bewältigende Antragsmodalitäten unzumutbar. Ein Dolmetscher steht offiziell dafür nicht zur Seite. Auch die Flüchtlingssozialarbeiter/-innen werden diese Unterstützung aufgrund der hohen Fallzahlen nicht leisten können.
Unser Anliegen:
Angestrebt wird, dass jede/r Ankommende eine Kontaktperson benannt wird, eine Alltagsbegleitung, an den sich der Flüchtling bei Bedarf wenden kann. Das kann die Hilfe bei Behördengängen, Arztbesuchen, Fahrten zur Tafel nach Uslar zwecks Versorgung mit Lebensmitteln sowie Kontakt und Fahrten zu Institutionen, um an Maßnahmen, Sprachkursen, etc. teilzunehmen, beinhalten. Uns ist wichtig, dass der Umfang der Unterstützung abgestimmt ist mit dem oder der ehrenamtlichen Begleiter/-in. Nicht jeder kann und muss alles anbieten, weil die Zeitfenster auch nicht unbegrenzt sind. Und trotzdem sind auch einzelne Fragmente, für die Unterstützung angeboten wird, sehr wertvoll. Erfahrungsgemäß sind Menschen, die hier neu ankommen, sehr dankbar für über jede kleine Unterstützung.
Wichtige Voraussetzungen zur Begleitung von Flüchtlingen?
Alltagsbegleiter/-innen sind Menschen, die zu einem herzlichen, gleichberechtigten und offenen Umgang mit Anderen fähig sind. Sie bringen die Bereitschaft mit, selbst zu lernen und sich auf kulturelle Unterschiede einzulassen. Sie wahren die persönlichen Grenzen anderer. Sie sind bereit und willens, fremden Menschen, die sich in einer schwierigen Lebensphase befinden, kulturvermittelnd und helfend zur Seite zu stehen und sie nach Bedarf und eigenem Vermögen zu begleiten und zu unterstützen.
Was beinhaltet eine Begleitung?
Die Begleiter/-innen geben den Flüchtlingen Hilfe zur Selbsthilfe, d.h. Hilfestellung soll da gegeben werden, wo sie nötig ist und immer darauf zielen, dass die Flüchtlinge ihre Angelegenheiten möglichst selbständig regeln.
Sie die Flüchtlinge über einen längeren Zeitraum und helfen über Hindernisse im Alltag: Bürokratie, fehlende Deutschkenntnisse und fehlendes Wissen über das „WAS funktioniert WIE" hinweg. Dabei ist es besonders die freundschaftliche Beziehung zu einem „einheimischen Nachbarn", die den Flüchtlingen –gegen die Erfahrungen von Fremd-und Alleinsein, evtl. auch von Ausgrenzung und Diskriminierung -eine wertvolle Botschaft gesellschaftlicher Akzeptanz vermittelt.
Die konkrete Unterstützung im Rahmen einer Begleitung kann verschiedene Formen annehmen. Denkbar sind:
Die ersten Schritte nach der Ankunft (der Ablauf liegt gut dokumentiert vor) Alltagsbegleitung Begleitung zu sozialen Einrichtungen, Ämtern, Ärzten,.. Umgang mit formal-bürokratischen Anforderungen Orientierung in der Stadt (z.B. Stadtbesichtigungen), gemeinsame Unternehmungen Kulturvorstellung/ -vermittlung (Umgang mit anderskulturellen Umgangsweisen, Kennenlernen der kulturellen Unterschiede auf beiden Seiten) Suche nach passenden Freizeitangeboten für sportliche, musische oder sonstige Aktivitäten
Wichtig:
Bitte als Alltagsbegleiter/-in keine Rechtsberatung oder Asylverfahrensberatung anbieten, die Rechtslage ist hier sehr kompliziert und es müssen häufig sehr kurze Fristen beachtet werden. Bitte schicken sie deshalb Flüchtlinge mit Fragen zum Asylverfahren immer gleich zu Fachstellen. In Northeim ist das die Flüchtlingsberatung der Werkstattschule. Adressen finden Sie in den entsprechenden Orientierungshilfen.
Wo und wie werde ich in meiner Aufgabe als Begleiter/-in unterstützt?
Information und Austausch
JedeR Alltagbegleiter/-in bekommt zu Beginn eine Willkommensmappe mit den Hardegsen spezifischen Informationen überreicht. Diese wird regelmäßig per Email, falls sich Neuigkeiten ergeben, aktualisiert.
Der neue Newsletter „Migration und Teilhabe“ ist ebenfalls eine wichtige Informationsquelle. Dieser ist unter folgendem Link zu abonnieren: Newsletter „Migration und Teilhabe“
Unerlässlich ist der Austausch mit anderen ehrenamtlichen Helfer/-innen.
Wir treffen uns regelmäßig zum Erfahrungsaustausch und Informationsweitergabe.
Regelmäßige Rückmeldungen sind für uns wichtig, nicht nur bei Problemen -wir freuen uns auch über positive Berichte als gelingende Beispiele von Integration in die Gesellschaft; nicht zuletzt, um auch nach außen hin und für Andere Mut zu machen, sich zu engagieren.
Die Koordination der Ehrenamtlichen liegt in den Händen der Familien- und Generationenbeauftragten der Stadt Hardegsen.
Kontakt:
Kerstin Lüpkes
05505-503-45
luepkes@hardegsen.de
Bei konkreten Fragen bzgl. der Ausländerbehörde, etc. ist der Flüchtlingssozialarbeiter zu kontaktieren:
Erstorientierung: Beratung und Orientierungshilfe nach Eintreffen der Flüchtlinge im Landkreis Northeim Soziale Beratung und Begleitung in allen Fragen des täglichen Lebens und der selbstständigen Lebensführung Begleitung in Behördenangelegenheiten Mitwirkung bei der Integration in Bildung, Beschäftigung und in Freizeitangebote Zusammenarbeit mit Unterstützergruppen vor Ort Aktive Unterstützung und Weiterentwicklung einer „Willkommenskultur“ Förderung der Vernetzung und Zusammenarbeit mit Behörden, anderen Diensten und Institutionen Unterstützung in Bezug auf die Wohnraumversorgung Vor allem für Familien mit bes. Schutzbedarf, Alleinreisende mit Kindern, Hilfe zur Erstorientierung
Kontakt:
Hendrik Stolte
05551/708 773
mobil: 0173/3132343
hstolte@landkreis-northeim.de
Bürosprechzeiten: mittwochs 14-16 Uhr
Wie kann ich Alltagsbegleiter/-in werden?
Wenden Sie sich bitte an die Familien- und Generationenbeauftragte. Es sind nur einige wenige Formalitäten notwendig, die insbesondere unsere Vorgaben im Bereich Datenschutz betreffen: Sie müssen eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen, dass sie vertraulich mit den Daten umgehen.
In die Gespräche mit der Ausländerbehörde können selbstverständlich auch ehrenamtlichen Begleiter/-innen einbezogen werden. Hierfür benötigt die Ausländerbehörde eine Schweigepflichtsentbindung, die zu Beginn von den jeweiligen Flüchtlingen unterzeichnet wird, wenn diese eine Unterstützung wünschen. Ohne diese Erklärung dürfen keine Informationen – auch nicht telefonisch oder per Mail – weitergegeben werden.
Wichtig ist uns, dass Sie sich an uns wenden, wenn es Schwierigkeiten gibt, oder die Begleitung für Sie nicht (mehr) “passt” oder auch der Flüchtling sich eine andere Begleitung wünscht.
Für weitere Informationen oder aber ein persönliches Gespräch melden Sie sich bitte, um einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie in folgenden Dateien:
Leitfaden zur Begleitung von Flüchtlingen:
Freiwilliges Engagement in der Begleitung geflüchteter Menschen im Landkreis Northeim – Orientierungshilfe vom Landkreis Northeim:
Warum ist eine Begleitung von Flüchtlingen sinnvoll?
Allein die deutschen Antragsformulare zu bearbeiten sowie weitere Behördengänge ohne adäquate Sprachkenntnisse zu schaffen, ist nicht möglich. Das bestätigen alle Erfahrungen in der Flüchtlingsarbeit. Selbst der Sprache mächtige deutsche Bürger/-innen findet die zu bewältigende Antragsmodalitäten unzumutbar. Ein Dolmetscher steht offiziell dafür nicht zur Seite. Auch die Flüchtlingssozialarbeiter/-innen werden diese Unterstützung aufgrund der hohen Fallzahlen nicht leisten können.
Unser Anliegen:
Angestrebt wird, dass jede/r Ankommende eine Kontaktperson benannt wird, eine Alltagsbegleitung, an den sich der Flüchtling bei Bedarf wenden kann. Das kann die Hilfe bei Behördengängen, Arztbesuchen, Fahrten zur Tafel nach Uslar zwecks Versorgung mit Lebensmitteln sowie Kontakt und Fahrten zu Institutionen, um an Maßnahmen, Sprachkursen, etc. teilzunehmen, beinhalten. Uns ist wichtig, dass der Umfang der Unterstützung abgestimmt ist mit dem oder der ehrenamtlichen Begleiter/-in. Nicht jeder kann und muss alles anbieten, weil die Zeitfenster auch nicht unbegrenzt sind. Und trotzdem sind auch einzelne Fragmente, für die Unterstützung angeboten wird, sehr wertvoll. Erfahrungsgemäß sind Menschen, die hier neu ankommen, sehr dankbar für über jede kleine Unterstützung.
Wichtige Voraussetzungen zur Begleitung von Flüchtlingen?
Alltagsbegleiter/-innen sind Menschen, die zu einem herzlichen, gleichberechtigten und offenen Umgang mit Anderen fähig sind. Sie bringen die Bereitschaft mit, selbst zu lernen und sich auf kulturelle Unterschiede einzulassen. Sie wahren die persönlichen Grenzen anderer. Sie sind bereit und willens, fremden Menschen, die sich in einer schwierigen Lebensphase befinden, kulturvermittelnd und helfend zur Seite zu stehen und sie nach Bedarf und eigenem Vermögen zu begleiten und zu unterstützen.
Was beinhaltet eine Begleitung?
Die Begleiter/-innen geben den Flüchtlingen Hilfe zur Selbsthilfe, d.h. Hilfestellung soll da gegeben werden, wo sie nötig ist und immer darauf zielen, dass die Flüchtlinge ihre Angelegenheiten möglichst selbständig regeln.
Sie die Flüchtlinge über einen längeren Zeitraum und helfen über Hindernisse im Alltag: Bürokratie, fehlende Deutschkenntnisse und fehlendes Wissen über das „WAS funktioniert WIE" hinweg. Dabei ist es besonders die freundschaftliche Beziehung zu einem „einheimischen Nachbarn", die den Flüchtlingen –gegen die Erfahrungen von Fremd-und Alleinsein, evtl. auch von Ausgrenzung und Diskriminierung -eine wertvolle Botschaft gesellschaftlicher Akzeptanz vermittelt.
Die konkrete Unterstützung im Rahmen einer Begleitung kann verschiedene Formen annehmen. Denkbar sind:
Wichtig:
Bitte als Alltagsbegleiter/-in keine Rechtsberatung oder Asylverfahrensberatung anbieten, die Rechtslage ist hier sehr kompliziert und es müssen häufig sehr kurze Fristen beachtet werden. Bitte schicken sie deshalb Flüchtlinge mit Fragen zum Asylverfahren immer gleich zu Fachstellen. In Northeim ist das die Flüchtlingsberatung der Werkstattschule. Adressen finden Sie in den entsprechenden Orientierungshilfen.
Wo und wie werde ich in meiner Aufgabe als Begleiter/-in unterstützt?
Information und Austausch
JedeR Alltagbegleiter/-in bekommt zu Beginn eine Willkommensmappe mit den Hardegsen spezifischen Informationen überreicht. Diese wird regelmäßig per Email, falls sich Neuigkeiten ergeben, aktualisiert.
Der neue Newsletter „Migration und Teilhabe“ ist ebenfalls eine wichtige Informationsquelle. Dieser ist unter folgendem Link zu abonnieren: Newsletter „Migration und Teilhabe“
Unerlässlich ist der Austausch mit anderen ehrenamtlichen Helfer/-innen.
Wir treffen uns regelmäßig zum Erfahrungsaustausch und Informationsweitergabe.
Regelmäßige Rückmeldungen sind für uns wichtig, nicht nur bei Problemen -wir freuen uns auch über positive Berichte als gelingende Beispiele von Integration in die Gesellschaft; nicht zuletzt, um auch nach außen hin und für Andere Mut zu machen, sich zu engagieren.
Die Koordination der Ehrenamtlichen liegt in den Händen der Familien- und Generationenbeauftragten der Stadt Hardegsen.
Kontakt:
Kerstin Lüpkes
05505-503-45
luepkes@hardegsen.de
Bei konkreten Fragen bzgl. der Ausländerbehörde, etc. ist der Flüchtlingssozialarbeiter zu kontaktieren:
Kontakt:
Hendrik Stolte
05551/708 773
mobil: 0173/3132343
hstolte@landkreis-northeim.de
Bürosprechzeiten: mittwochs 14-16 Uhr
Wie kann ich Alltagsbegleiter/-in werden?
Wenden Sie sich bitte an die Familien- und Generationenbeauftragte. Es sind nur einige wenige Formalitäten notwendig, die insbesondere unsere Vorgaben im Bereich Datenschutz betreffen: Sie müssen eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen, dass sie vertraulich mit den Daten umgehen.
In die Gespräche mit der Ausländerbehörde können selbstverständlich auch ehrenamtlichen Begleiter/-innen einbezogen werden. Hierfür benötigt die Ausländerbehörde eine Schweigepflichtsentbindung, die zu Beginn von den jeweiligen Flüchtlingen unterzeichnet wird, wenn diese eine Unterstützung wünschen. Ohne diese Erklärung dürfen keine Informationen – auch nicht telefonisch oder per Mail – weitergegeben werden.
Wichtig ist uns, dass Sie sich an uns wenden, wenn es Schwierigkeiten gibt, oder die Begleitung für Sie nicht (mehr) “passt” oder auch der Flüchtling sich eine andere Begleitung wünscht.
Für weitere Informationen oder aber ein persönliches Gespräch melden Sie sich bitte, um einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie in folgenden Dateien:
Leitfaden zur Begleitung von Flüchtlingen:
Freiwilliges Engagement in der Begleitung geflüchteter Menschen im Landkreis Northeim – Orientierungshilfe vom Landkreis Northeim: