Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Stelle gleichzeitig mit dem Beginn angemeldet werden.
Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:
Verfahrensablauf:
Sie können den vollständig ausgefüllten Vordruck für die An-,Um- u. Abmeldung per Post oder per Mail (scholz@hardegsen.de) zusenden. Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten vorab telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.
Über die Gewerbeanzeige werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
Welche Gebühren fallen an?
Für eine Gewerbean-, Gewerbeab- und Gewerbeummeldung wird eine Gebühr von 28,50 € erhoben.
Frau Britta Scholz | |
Rathaus, Zimmer 2 - Ordnungsamt // EG Vor dem Tore 1 37181 Hardegsen Telefon: 05505 503-37 Telefax: 05505 503-44 E-Mail: scholz@hardegsen.de |
![]() |
Gewerbeabmeldung (2 MB) |
![]() |
Gewerbeanmeldung (2 MB) |
![]() |
Gewerbeummeldung (2 MB) |