Die Sitzungen der politischen Gremien des Rates der Stadt Hardegsen finden unter Einhaltung der 3-G-Regelungen (geimpft, genesen, getestet - Der Nachweis soll nicht nicht älter als 24 Stunden sein ) statt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes ist ein Mindestabstand von mind. 1,5 Metern zu Ihren Mitmenschen einzuhalten. Zudem gilt ein Maskengebot mit Bedeckung von Mund und Nase mit Schutzmasken (FFP 2) ab dem Eingangsbereich bis zum Platz und beim Verlassen der Räumlichkeiten sowie bei Bewegungen innerhalb der Räumlichkeiten. Sollte die Räumlichkeit nicht ausreichend groß genug sein, dann gilt während der gesamten Sitzung eine Maskenpflicht.
Für die Öffentlichkeit steht unter Berücksichtigung der Vorgaben der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Die Plätze werden nach dem „Windhund-Prinzip“ verteilt.
Des Weiteren wird darum gebeten, bei akuter Erkältungskrankheit nicht an der Sitzung teilzunehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.