Hinweise zur Barrierefreiheit dieser Seite
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Internetseiten gemäß § 9 des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetztes (NBGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Maßgebend für die praktische Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen sind die nationalen Vorschriften, also für öffentliche Stellen des Bundes das BGG und die BITV 2.0.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Hardegsen ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt:
Nicht barrierefreie Inhalte:
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.hardegsen.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen: Diese Internetseite ist derzeit teilweise barrierefrei.
Kontaktaufnahme für Mängel, Hinweise und Anregungen bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel, Hinweise und Anregungen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen. Unser Ziel ist es Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besucher*innen verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert dargestellt.
Kontakt:
Stadt Hardegsen
Vor dem Tore 1
37181 Hardegsen
Telefon: 05505/503-11
Telefax: 05505/503-33
E-Mail: info@hardegsen.de
Internet: www.hardegsen.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzt (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-40410
Fax.: 0511/120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 04. August 2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.
Datum der Veröffentlichung der Internetseite
Die Internetseite www.hardegsen.de wurde im Oktober 2021 veröffentlicht.