Allgemeinverfügung Nr. 36 des Landkreises Northeim vom 28.12.2020


zur Untersagung des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Sinne des § 2 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz sowie auf öffentlich zugänglichen Flächen, um Ansammlungen von Menschen zu vermeiden.
Angefügt ist nur der reine Text der AV, die Anlagen sind über den folgenden Link verfügbar, im Amtsblatt Nr. 76 vom heutigen Tage ist die AV nebst der Anlagen abgedruckt.
https://www.landkreis-northeim.de/medien/dokumente/amtsblatt_76_2020.pdf?20201228115344