Bekanntmachung von Ratsbeschlüssen im Umlaufverfahren gemäß § 182 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) des Rates der Stadt Hardegsen


Bekanntmachung von Ratsbeschlüssen im Umlaufverfahren gemäß § 182 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) des Rates der Stadt Hardegsen
Derzeit finden aufgrund der Corona-Pandemie in der Stadt Hardegsen keine Präsenzsitzungen statt.
Gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 1 NkomVG kann zur Bewältigung einer epidemischen Lage auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten über bestimmte Angelegenheiten im Umlaufverfahren beschlossen werden, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder des Rates damit einverstanden erklären.
Der Rat der Stadt Hardegsen hat mit Zustimmung von mehr als vier Fünftel seiner Mitglieder folgenden Beschluss im Umlaufverfahren gefasst:
Beratungsgegenstand:
Umbau des Burgbades zum einem barrierefreien und klimafreundlichen Sportbad (SV 2020/205-02-01)
Beschluss:
Der Umlaufbeschluss zur Sitzungsvorlage 2020/205-02 wird dahingehend abgeändert, dass die Maßnahme durchzuführen ist, wenn eine Förderung von 2.200.000 € gewährt wird.
Dem in der Vorlage aufgezeigten Maßnahmenkatalog, um das Vorhaben auch mit dem geringeren, als dem eingeplanten Förderbetrag umsetzen zu können, wird zugestimmt.
Ebenso wird der aufgezeigten Finanzierung und den vorgeschlagenen Deckungsvorschlägen vorbehaltlich möglicher Änderungen zugestimmt. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 2.821.178 € (netto) gedeckelt.
Das fortgeschriebene ISEK - Integrierte Stadtentwicklungskonzept "Hardegsen Hell Wach" -Fortschreibung 2020- (siehe Anlage) sowie die fortgeschriebene VU - Vorbereitende Untersuchung sind dem Förderantrag beizufügen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 182 Abs. 2 NKomVG veröffentlicht.
Hardegsen, den 11.02.2021
Gez.
Der Bürgermeister
Michael Kaiser