Hinweise zum Winterdienst


Hinweise zum Winterdienst
Leider kam es bei den letzten Schneefällen durch parkende Fahrzeugen zu erheblichen Behinderungen beim Winterdienst im Stadtgebiet und auf den Ortschaften.
Bitte beachten Sie, dass parkende Fahrzeuge so abgestellt werden, dass die Räumfahrzeuge ungehindert die Straßen passieren können. Dabei ist auch die Breite der Räumfahrzeuge zu berücksichtigen. Wenn das Räumfahrzeug die Straße nicht passieren kann, kann kein Winterdienst zum großen Ärgernis Aller erfolgen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Straßenwinterdienst in den Dringlichkeitsstufen 1,2 und 3 eingeteilt ist, wonach die Dringlichkeitsstufe 1 die höchste Priorität hat.
Dringlichkeitsstufe 1:
Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, Straßen, auf denen öffentlicher Personennahverkehr (Buslinien) stattfindet, Busbuchten und Bushaltestellen mit dem dazugehörigen Gehweganteil, gekennzeichnete Fußgängerüberwege (Zebrastreifen), verkehrswichtige und zugleich gefährliche Straßenstellen, Gehwege, Zuwegungen vor/zu städtischen Grundstücken, öffentliche Einrichtungen.
Dringlichkeitsstufe 2:
Straßen zu Gewerbe- und Industriegebieten, Verbindungs- und Wohnsammelstraßen mit nicht unbedeutendem Verkehr, Straßen mit nennenswerten Steigungen und Gefällstrecken.
Dringlichkeitsstufe 3:
Alle übrigen Gemeindestraßen und sonstigen Verkehrsflächen.
Weitere Hinweise zum Winterdienst lesen Sie hier: