Bekanntmachung von Ratsbeschlüssen im Umlaufverfahren gemäß § 182 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) des Rates der Stadt Hardegsen


Bekanntmachung von Ratsbeschlüssen im Umlaufverfahren gemäß § 182 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) des Rates der Stadt Hardegsen
Bekanntmachung von Ratsbeschlüssen im Umlaufverfahren gemäß § 182 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) des Rates der Stadt Hardegsen
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Derzeit finden aufgrund der Corona-Pandemie in der Stadt Hardegsen keine Präsenzsitzungen statt.
Gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG kann zur Bewältigung einer epidemischen Lage auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten über bestimmte Angelegenheiten im Umlaufverfahren beschlossen werden, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder des Rates damit einverstanden erklären.
Der Rat der Stadt Hardegsen hat mit Zustimmung von mehr als vier Fünftel seiner Mitglieder folgende Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst:
Beratungsgegenstand:
Umbau des Burgbades zum einem barrierefreien und klimafreundlichen Sportbad
Beschluss:
Der Ratsbeschluss vom 08.12.2020 wir dahingehend abgeändert, dass die maximalen Baukosten für das Bauvorhaben „Umbau des Burgbades zu einem barrierefreien und klimafreundlichen Sportbad“ 3.310.000 € netto bei einer Förderung von 2.979.000 € netto nach der Variante 2 des beigefügten Sanierungsberichts der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen GmbH betragen dürfen.
Der erhöhte Eigenanteil von max. 31.000 € (jeweils 16.500 € im Haushaltsjahr 2021 und 2022) ist nach Bewilligung der Fördermittel bei anderen Investitionsmaßnahmen in den Planjahren einzusparen. Die Festlegung bei welchen Maßnahmen die Einsparungen erfolgen sollen wäre dann durch den Rat zu beschließen.
Das fortgeschriebene ISEK "Hardegsen Hell Wach" -Fortschreibung 2020- (siehe Anlage) sowie die fortgeschriebene VU – Vorbereitende Untersuchung sind dem Förderantrag beizufügen.
Beratungsgegenstand:
Kommunalwahlen 2021; Berufung des stellvertretenden Gemeindewahlleiters
Beschluss:
Herr Klaus Kandziora wird gemäß § 9 Abs. 3 NKWG zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2021 berufen.
Beratungsgegenstand:
2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Hardegsen über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall, Auslagenersatz und Reisekostenentschädigung für die Ratsfrauen und Ratsherren und ehrenamtlich tätige Personen (Entschädigungssatzung)
Beschluss:
Die 2. Änderung der Satzung der Stadt Hardegsen über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall, Auslagenersatz und Reisekostenentschädigung für die Ratsfrauen und Ratsherren und ehrenamtlich tätige Personen (Entschädigungssatzung) wird beschlossen.
Beratungsgegenstand:
Antrag der Freie Bürger Liste Hardegsen (FBL) Gruppe im Rat der Stadt Hardegsen gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Rates vom 22.01.2021; Verbesserung der Verkehrssicherheit am Ortsausgang Hardegsen – West
Beschluss:
a) Der Antrag der Freie Bürger Liste Hardegsen (FBL) Gruppe im Rat der Stadt Hardegsen gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Rates vom 22.01.2021 wird behandelt.
b) Der Antrag wird in den zuständigen Fachausschuss zur inhaltlichen Beratung verwiesen.
Die Beschlüsse werden hiermit gemäß § 182 Abs. 2 NKomVG veröffentlicht.
Hardegsen, den 05.02.2021
gez.
Der Bürgermeister
Michael Kaiser