Samstag, 25.05.2013
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Landtagswahlen 2013

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Öffentliche Bekanntmachungen und Wahlergebnisse zur Landtagswahl am 20. Januar 2013

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Erfassung von Wehrpflichtigen

Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Ina Lenz 05505 / 503-36 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr Wolfgang Just 05505 / 503-35 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Uta Koerner-Hartmann 05505 / 503-38 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr Björn Bartols 05505 / 503-37 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes ist die regelmäßige Übermittlung der persönlichen Daten an die Bundeswehr ab dem 01.07.2011 entfallen.

An Stelle der Wehrerfassung erfolgt in Zukunft pro Jahr eine einmalige Übermittlung -von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit welche im nächsten Jahr das 18. Lebensjahr vollenden- an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial (§ 58 Absatz 2. Satz 1 Wehrpflichtgesetz).

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn der Betroffene nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen hat.

Der Widerspruch kann ohne Begründung bei der Stadt Hardegsen, Bürgerbüro, eingelegt werden.