Erfassung von Wehrpflichtigen
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau Ina Lenz | 05505 / 503-36 | ||
| Herr Wolfgang Just | 05505 / 503-35 | ||
| Frau Uta Koerner-Hartmann | 05505 / 503-38 | ||
| Herr Björn Bartols | 05505 / 503-37 |
Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes ist die regelmäßige Übermittlung der persönlichen Daten an die Bundeswehr ab dem 01.07.2011 entfallen.
An Stelle der Wehrerfassung erfolgt in Zukunft pro Jahr eine einmalige Übermittlung -von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit welche im nächsten Jahr das 18. Lebensjahr vollenden- an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial (§ 58 Absatz 2. Satz 1 Wehrpflichtgesetz).
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn der Betroffene nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen hat.
Der Widerspruch kann ohne Begründung bei der Stadt Hardegsen, Bürgerbüro, eingelegt werden.
An Stelle der Wehrerfassung erfolgt in Zukunft pro Jahr eine einmalige Übermittlung -von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit welche im nächsten Jahr das 18. Lebensjahr vollenden- an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial (§ 58 Absatz 2. Satz 1 Wehrpflichtgesetz).
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn der Betroffene nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen hat.
Der Widerspruch kann ohne Begründung bei der Stadt Hardegsen, Bürgerbüro, eingelegt werden.



